Ich habe im KKH Schrobenhausen entbunden. Eigentlich hatte ich es nicht vor, wenn ich auch bei meinen Kontakten mit den Hebammen der Hebammengemeinschaft und auch bei den Ultraschallterminen bei Herrn Heyduck einen sehr guten Eindruck hatte.
Bei meiner Niederkunft allerdings war ein anderer Arzt anwesend, dessen Bekanntschaft ich noch nicht gemacht hatte, da er vorher längere Zeit im Urlaub war.
Die Geburt verlief reibungslos, außer dass die Herztöne meiner Tochter kurzzeitig schlecht waren, woraufhin der Arzt gerufen wurde.
Inzwischen bin ich darüber unterrichtet worden, dass die Ärzte und das Pflegepersonal versichert sind und diese Versicherung einen Dammschnitt fordert, sobald die Herztöne eines Babys langsamer werden.
Allerdings waren zum Zeitpunkt des Erscheinens vom Arzt die Herztöne wieder normal. Trotzdem hielt er es weder für nötig, einen Satz mit mir zu sprechen, noch mit dem Dammschnitt abzuwarten. Nur auf Einschreiten meines Partners und der Bitte der Hebamme, einen Moment zu warten, stürmte der Arzt wutentbrannt aus dem Kreissaal und ich konnte glücklicherweise ohne Schnitt und ohne Riss meine Tochter zur Welt bringen. Mir scheint, er ist dieser speziellen Drucksituation, die ein gewisses Maß an Feinfühligkeit erfordern würde, nicht gewachsen.
Es ist mir klar, dass es eine Versicherung nicht interessiert, wieviel es für eine Frau bedeutet, ihr Kind ohne Schnitt zur Welt zu bringen. Dieser Schnitt ist für Frauen eine Verletzung ihrer Intimsphäre, unter der sie häufig sowohl psychisch als auch physisch ein Leben lang leiden. Natürlich kommt es darauf an, wie der Schnitt gemacht wird und wie er im Einzelfall verheilt. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Schnitt qualitativ gut wird, wenn der Arzt dabei eine Hand lässig in die Hüfte gestemmt hat.
Auch ist mir klar, dass ich bei der Geburt juristisch als unzurechnungsfähige Person gelte und keine Frau bisher wegen eines Dammschnittes geklagt hat, nur wegen nicht durchgeführter Dammschnitte, was wiederum das Argument der Versicherung ist, lieber schnell die Frau aufzuschneiden.
Ich kann dazu nur sagen, dass ich den Rechtsweg beschritten hätte, v.a. deshalb, weil ich den Eindruck hatte, der Arzt wollte mich nicht über sein Vorhaben aufklären, aber auch, weil er in diesem Moment nicht gerechtfertigt war. Es stellt für mich eine Körperverletzung dar, mit einer gebärenden Frau kein Wort zu sprechen, ihr aber in ihren Geschlechtsorganen herumzuschneiden.
Leider kann ich den Arzt nicht dafür verklagen, dass er die Schere in der Hand hatte, schon alleine seinen Ruf zu schädigen wäre es mir wert gewesen, wenn auch die Aussichten auf Erfolg sehr gering gewesen wären.
Jedenfalls werde ich deshalb wohl das Krankenhaus Schrobenhausen nicht weiterempfehlen können.