Hallo,
ich werde ab Mitte Mai 2012 in der Rhein-Jura-Klinik sein. Beim Durchforsten meiner Versicherungsbedingungen habe ich mit Erschrecken festgestellt, daß die private Krankenversicherung (Vollversicherung) keine Krankentagegeldleistungen erbringen muss, wenn der Aufenthalt in einem Heil- oder Kurbad, auch bei einem Krankenhausaufenthalt, erfolgt. Nun ist Bad Säckingen aber nun mal ein Kurbad und es gibt aus medizinischer Sicht besondere Gründe, weshalb ich gerade dort behandelt werden soll.
Leider konnte mir die Klinik, trotz aller Bemühungen, auch keine Auskunft geben, ob sich die private Krankenversicherung auf diesen Leistungsausschluss beim Krankentagegeld beruft. Aktuell kann ich von meiner Krankenversicherung keine Antwort erhalten.
Hat jemand insoweit Erfahrungen gemacht (insbes. mit Debeka)?. Würde mich über Rückmeldungen sehr freuen, damit ich beruhigter in die Klinik fahren kann und keine unerfreulichen Überraschungen erlebe.
Vielen Dank und alles Gute
am
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur ?Kostenübernahme? Ihrer PKV.
Da die Verträge der Privaten Krankenkassen individuell mit den Versicherten abgeschlossen werden, möchten wir Sie bitten, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen:
07761/ 5600 -0
Im telefonischen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen zu unserem Haus.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Rhein-Jura Klinik