Bloß nicht dort hin
- Pro:
- Schöne Außenanlage
- Kontra:
- Inkompetente Assistenzärztin
- Krankheitsbild:
- Entzug
- Privatpatient:
- nein
- Erfahrungsbericht:
-
Ich wurde in der Station B 81 Aufgrund einer Alkoholproblematik untergebracht.Wenn Ihr Aufhören wollt mit trinken dann ist diese Klinik als Schocktherapie bestens zu empfehlen.Zu mehr leider Überhaupt nicht.Ich wurde gegen meinen Willen in dieser Station Festgehalten auch ein Richter kam nach kurzem Gespräch zu der Auffassung das ich 24h in der Besagten Station verbleiben soll.Ausschlaggebend war die Zuständige Aushilfsärztin welche Aufgrund Ihrer Körperfülle warscheinlich selber Hilfe in Sachen Psyche benötigt.Eine derart Kranke und Toxische Person ist mir in meinem Gesamten Leben noch nicht untergekommen.Nach meiner 1. Nacht ohne Untersuchungen etc. wurden mir am Morgen einfach Medikamente angeboten ohne Ärztliche Aufklärung.Leider kenne ich diese Medikamente,man wird damit Handlungsfähig und darf die Station nicht verlassen, also wieder Eingesperrt.Glücklicherweise konnte ich die Medikation ablehnen.Nach vielen Diskussionen wurde ich dann in die Station B82 verlegt.Ein Unterschied wie Tag und Nacht.Hier konnte ich meinen Entzug unter Ärztlicher Kontrolle und auch vernünftiger Behandlung beenden.Fakt ist eine Sache, es sollte ganz ganz Dringend ein Auge auf die Station B81 geworfen werden.Eine völlig Inkopetente Machtbessesene Assistenzärztin hat dort das sagen und ist nicht in der Lage zwischen Akuten Psychischen Problemen und anderen Sachen zu unterscheiden.Schade für das Krankenhaus das solche Menschen den Ruf derart Schädigen.
2 Kommentare
Helfen Sie mir kurz folgenden Punkt zu verstehen: Sie sind wegen einer Traumatisierung und einer Borderline-Störung in Behandlung gewesen. Diese Erkrankungen bestanden sicherlich schon lange vor dem Krankenhausaufenthalt. Hatten Sie zuvor keine ambulanten Behandler? Hatten Sie sich keine gesucht oder keinen Behandlungsplatz erhalten? Und warum soll die Klinik dann daran schuld sein, dass Sie bei einer schon lange bestehenden Erkrankung zuvor keine ambulante Behandlung hatten?